ruhr_2010
tourismus-nrw

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur Zeitsprung Anne Brosk Arndt Wiegel GbR, nachfolgend „Zeitsprung“ genannt.

 

1. Vertragsabschluss

Die nachfolgenden Bedingungen gelten nur, soweit Zeitsprung selbst die Expeditionen bzw. die Veranstaltungen durchführt. Soweit wir lediglich Reisen anderer Veranstalter vermitteln gelten die Reise- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter.

 

Der Kunde bietet dem Veranstalter Zeitsprung mit der Anmeldung den Vertragsabschluss verbindlich an. Sie erfolgt durch den Unterzeichnenden auch für alle anderen Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen einsteht. Mit seiner Unterschrift erkennt der Unterzeichnende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

Die Anmeldung bedarf der Schriftform. Nur in Ausnahmefällen kann sie mündlich oder fernmündlich erfolgen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung durch Zeitsprung zustande.

 

Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir 14 Tage gebunden sind. Erklärt der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme, so kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots der Vertrag zustande.

 

2. Bezahlung


Bei Tagestouren ist der gesamte Tourpreis unmittelbar nach der Veranstaltung fällig und innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Beträgt der Reisepreis mehr als 1.500 Euro, wird eine Anzahlung von 10% der Angebotssumme bei Vertragsabschluss fällig.

 

Die Rechnung für Individualangebote geht dem Kunden entsprechend dem Angebot nach dem Expeditions- bzw. Veranstaltungstermin zu und ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge fällig.

 

Die Zahlung der gebuchten Expeditionen und Veranstaltungen an festen Terminen ist grundsätzlich bis spätestens 28 Tage vor dem gebuchten Termin fällig, sofern die Buchung nicht so kurzfristig erfolgt, dass diese Frist nicht einzuhalten ist. In diesem Fall wird die Zahlung spätestens am Veranstaltungstag fällig.

 

Erfolgt bis zu dem in der Bestätigung/Rechnung genannten Termin keine Zahlung, behält Zeitsprung sich die anderweitige Vergabe des Termins vor.

 

3. Leistungen

 

Die vertraglich vereinbarte Leistung ergibt sich aus der Beschreibung im Prospekt bzw. dem individuellen Angebot. Die jeweiligen Angaben sind für Zeitsprung bindend. Wir behalten uns ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, von unserer Seite aus nicht zu verantwortenden,

erheblichen und unvorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospekt- bzw. Website-Angebotsangaben zu erklären, über die der Kunde selbstverständlich vor Buchung informiert wird.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

 

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Zeitsprung nicht verantwortet werden können, sind nur zulässig, soweit sie den Gesamtcharakter des gebuchten Angebots nicht wesentlich beeinträchtigen.

 

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Über Änderungen, soweit sie nicht vor Ort durch unbeeinflussbare  Faktoren herbeigeführt werden, wird der Kunde umgehend unterrichtet. Gegebenenfalls bietet Zeitsprung den kostenlosen Rücktritt an.

 

Im Falle einer nachträglichen Änderung von wesentlichen Leistungen wird der Kunde spätestens 21 Tage vor dem fraglichen Termin in Kenntnis gesetzt. Er hat in der Folge das Recht, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich geltend gemacht werden.

 

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

 

Unsere Kunden können jederzeit von Ihrem Vertrag zurücktreten. Tun sie dies oder treten die sie Expedition nicht an, verlangt Zeitsprung einen Ersatz für seine Aufwendungen. Diese werden je nach Zeitpunkt des Rücktritts pauschal wie folgt erhoben:

  • Bis 30. Tag vor Termin kostenfrei
  • Ab dem 29. bis 7. Tag vor dem Termin = 50% des Rechnungsbetrags
  • Ab dem 6. Tag vor dem Termin = 80% des Rechnungsbetrags
  • Am Tag des Termins = 100% des Rechnungsbetrags

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung durch den Kunden. Wir empfehlen unseren Kunden, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Zeitsprung haftet nicht für Stornogebühren anderer Anbieter, deren Leistungen gebucht worden sind. Der Kunde wird über abweichende Stornierungsfristen und Gebühren anderer Anbieter vor der Buchung informiert.

 

Bei Pauschal- bzw. Gruppenangeboten: Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Reiseziele, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der gemeldeten Teilnehmerzahl Änderungen vorgenommen (Umbuchung), kann Zeitsprung eine angemessene, aufwandsbezogene Bearbeitungsgebühr erheben. Bereits geleistete Anzahlungen verfallen nicht.

 

Der Kunde kann jederzeit eine Ersatzperson stellen, die für ihn in den Vertrag eintritt, sofern diese den gegebenen Reiseerfordernissen genügt und ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Kunde und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch für den Reisepreis und die durch den Eintritt eines Dritten eventuell anfallenden Mehrkosten.

 

6. Rücktritt durch Zeitsprung

 

In folgenden Fällen kann Zeitsprung vom Vertrag zurücktreten:

 

a) Ohne Einhaltung einer Frist

  • Wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer mündlichen Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesen Fällen behält Zeitsprung Anspruch auf den Reisepreis abzüglich der ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Verwendung der Reiseleistung.
  • Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

b) Bis 7 Tage vor dem Expeditionstermin

  • Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. In diesem Falle wird der Kunde umgehend zum frühest möglichen Zeitpunkt informiert und erhält den Reisepreis in voller Höhe zurück.

7. Höhere Gewalt

Wird die Veranstaltung bei Vertragsabschluss infolge unvorhersehbarer Umstände wie Streik, Erdbeben etc. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl Zeitsprung wie auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

 

Wird der Vertrag gekündigt, kann Zeitsprung eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte oder unumgänglich noch zu erbringende Leistungen verlangen.

 

8. Haftung

 

Zeitsprung haftet analog der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.


Zeitsprung haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

 

9. Beschränkung der Haftung

 

Die vertrags- und deliktbezogene Haftung von Zeitsprung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, ...

  • soweit dem Reisenden ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird, oder
  • soweit Zeitsprung für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Zeitsprung haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. Ausstellungsbesuche, Hotel, Theater etc.).

10. Mitwirkungspflicht

 

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere besteht die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich unserem Mitarbeiter vor

Ort zur Kenntnis zu geben. Kommt der Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

 

11. Ansprüche aus dem Reisevertrag

 

Ansprüche aus dem Vertrag müssen bei Zeitsprung innerhalb eines Monats nach Termin geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er die Frist ohne Verschulden nicht einhalten konnte.

 

Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner seine Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch Zeitsprung gehemmt.

 

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Essen.

 

>> zurück